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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Greenline GmbH

1. Geltung und Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle künftigen Verträge mit der Greenline GmbH.

Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht. Eines Widerspruches von Greenline GmbH bedarf es nicht.

Der Online-Shop ist ausschließlich für beidseitige Unternehmergeschäfte / B2B eingerichtet. Der Abschlusswille von Greenline GmbH bezieht sich daher nur auf Geschäfte mit Unternehmern i.S. der gesetzlichen Begriffsbestimmungen des § 1 (ö) UBG und § 1 (ö) KSchG und damit auf Personen, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreiben (Unternehmen).

2. Angebot & Vertragsabschluss

Verträge (Aufträge) mit Greenline GmbH kommen grundsätzlich erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vorausgehende Angebote oder sonstige Erklärungen sind stets freibleibend und gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen, welche stets der Annahme von Greenline GmbH bedürfen.

Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich noch anderweitig verwendet werden.

3. Leistungsänderungen

Greenline GmbH behält sich das Recht vor, zumutbare Änderungen der Produkte ohne Vorankündigung durchzuführen, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine unzumutbare Änderung erfährt.

Alle Angaben insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben dienen der bloßen Beschreibung und enthalten keine aktuelle Eigenschaftszusicherung. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig und gelten als genehmigt.

4. Preise, Versand- und Frachtkosten

Alle angegebenen Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, immer Nettopreise in Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer sowie Versand- oder Frachtkosten (inkl. Zollabgaben).

Die Preise enthalten keine anfallenden Entsorgungskosten oder andere Entgelte (Lizenzen usw.).

Groß- (> EUR 1.000,-) und Mehrfachbestellungen (in kurzer Zeit getätigte Bestellungen desselben Kunden) müssen separat mit der Geschäftsführung von Greenline GmbH vereinbart werden.

5. Lieferung, Verzug und Höhere Gewalt

Alle Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Für die Bestimmung der Lieferfrist ist die Auftragsbestätigung von Greenline GmbH maßgebend. Bei Überschreitung eines Liefertermins aus Gründen, die im Einflussbereich von Greenline GmbH liegen, hat der Kunde per Email eine mindestens dreiwöchige Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser per Email gesetzten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Zur Leistungserbringung ist Greenline GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung und Leistung wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes übernommen. Insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei Greenline GmbH, bei Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen. Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden Greenline GmbH von der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und geben Greenline GmbH außerdem das Recht, die Lieferung ohne Nachlieferfrist einzustellen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichtleistung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzung gegeben sind. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrages Greenline GmbH ist zu zumutbaren Teil- oder Vorlieferungen ohne Mehrkosten für den Käufer berechtigt.

Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Versand und Transport erfolgen daher auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Transportschäden müssen unverzüglich beim Frachtführer gerügt werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Zusteller (Paketdienst, Spedition) auf die Transportschäden hinzuweisen und die Annahme ist zu verweigern.

6. Annahmeverzug

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, gilt die Lieferung dennoch als erbracht. Zudem ist Greenline GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei sich einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr in Rechnung gestellt wird. Gleichzeitig ist Greenline GmbH berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern keine besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag gegen Vorkasse innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum spesenfrei zu bezahlen. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Graz, Österreich.

Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch im PDF-Format zugestellt werden. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Legung einer elektronischen Rechnung ist damit nicht verbunden.

Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist Greenline GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.

Gegenforderungen von Kunden können gegen Ansprüche von Greenline GmbH nur dann aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung schriftlich wurde oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers gegen Greenline GmbH an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

8. Mahn- und Inkassokosten

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die Greenline GmbH entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls den Pauschalbetrag von € 40,00 gemäß § 458 UBG der auch für Betreibungsmaßnahmen zusteht, die Greenline GmbH ohne Zuhilfenahme von Inkassoinstituten oder Rechtsanwalt selbst vornimmt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Greenline GmbH.

10. Gewährleistung, Mängelrüge & Schadenersatzhaftung

Greenline GmbH leistet Gewähr, dass die Ware den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Lieferungen ab Lager erfolgen in handelsüblicher Qualität, ohne Garantie der Eignung für bestimmte Verwendungszwecke und eine bestimmte Verarbeitung.

Offensichtliche Mängel müssen im kaufmännischen Verkehr unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, mitgeteilt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Die Verjährungs- und Gewährleistungsfristen für mangelhafte Ware und sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses stehen, betragen 6 Monate.

Unternehmern steht im Gegensatz zu Privatleuten kein gesetzlicher Anspruch auf Widerruf zu. Bei Fehlbestellung ist Kontakt mit Greenline GmbH herzustellen Kulanzmöglichkeiten werden im Einzelfall mit Ihnen geprüft. Unfrei versendete Ware wird nicht von Greenline GmbH entgegengenommen.

Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Greenline GmbH und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat auch durch die Rücksendung entstehende Nebenkosten (z.B. Lagerung) zu tragen. Erfolgt die Rücksendung ohne vorherige Zustimmung, ist Greenline GmbH berechtigt, die Annahme der rückgesendeten Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Kunden an diesen zurückzustellen.

Die Haftung gegen Greenline GmbH aus dem Titel des Schadenersatzes ist mit der Höhe des jeweiligen Kaufpreises begrenzt, wobei für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nicht gehaftet wird. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind alle Fälle, in denen der Schaden durch Mitarbeiter von Greenline GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Kunde haftet für alle Nachteile, die Greenline GmbH durch unrichtige Bekanntgabe von Daten zu Eigenschaften des Kunden, entstehen können.

11. Rücktrittsrecht der Greenline GmbH

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, so zum Beispiel bei unrichtigen Angaben des Kunden zu seiner Eigenschaft als Unternehmer, ist Greenline GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ebenfalls kann Greenline GmbH von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers zwischenzeitlich bekannt ist.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Greenline GmbH und dem Kunden gilt materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union oder in einem EFTA-Staat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Greenline GmbH und dem Kunden ergeben, insbesondere auch für Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Graz, Österreich, vereinbart.

Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union oder der EFTA, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Greenline GmbH und dem Kunden ergeben, insbesondere Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln). Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch. Schiedsort ist Wien. Eine Partei kann jedoch unbeschadet der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei einem nationalen Gericht vorläufige oder sichernde Maßnahmen beantragen und ein Gericht kann solche Maßnahmen vor oder während des Schiedsverfahrens anordnen. Greenline GmbH ist jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für den Vertragspartner zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

13. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Greenline GmbH automationsunterstützt elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Veröffentlichte Informationen, Abbildungen sowie Muster, Kataloge, Prospekte und dergleichen bleiben stets geistiges Eigentum von Greenline GmbH. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.